Wir bitten Sie, Beträge unter € 35 direkt und bar zu bezahlen. Das erspart uns Arbeit und Zusatzkosten. Wir danken für Ihr Verständnis.
Bitte bringen Sie immer Ihre Versichertenkarte mit! Ohne Einlesen der Versichertenkarte dürfen Ärzte keine Kassenrezepte mehr ausstellen. Wenn die Karte nicht rechtzeitig vorgelegt wird, müssen wir die Behandlungskosten nach GOÄ privat in Rechnung stellen.
Eine nachträgliche Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist nach Quartalsende dann leider nicht mehr möglich. Ein Tipp von uns: Wenn Sie als gesetzlich krankenversicherter Patient eine Privatpraxis konsultieren, ist eine private Zusatzversicherung eine gute Option. Speziell für Kinder sind diese Versicherungen günstig. Sie sollten darauf achten, dass auch tatsächlich Privatarztrechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet werden. Von vielen Versicherungsanstalten werden ausschließlich Heilpraktikerbehandlungen übernommen, für die die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) gilt. Fragen Sie im Zweifelsfall nach, welche Leistungen genau erstattet werden.